Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MUTOTO TRANSPORT – Treuhandservice & Fahrzeugtransport
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MUTOTO TRANSPORT (nachfolgend „Treuhänder") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich zwischen diesen differenziert wird.
§ 2 Leistungen
2.1 Treuhandservice
(1) Der Treuhänder bietet einen Treuhandservice zur sicheren Abwicklung von Kaufgeschäften an und fungiert als unabhängige dritte Partei zwischen Käufer und Verkäufer.
(2) Ablauf des Treuhandservices:
- Der Auftraggeber überweist den Kaufpreis sowie sämtliche anfallenden Gebühren auf das Treuhandkonto des Treuhänders
- Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst nach Erfüllung der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen
(3) Der Treuhänder ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer.
2.2 Transportleistungen
(1) Sofern gesondert beauftragt, übernimmt der Treuhänder zusätzlich Transportleistungen, insbesondere für Fahrzeuge oder Maschinen.
(2) Die Durchführung erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für Transport- und Speditionsleistungen.
2.3 Prüfung vor Transport
(1) Vor der Verladung wird das Transportgut einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen.
(2) Diese umfasst insbesondere:
- Technische Prüfung: Motorstart, Beleuchtung, Blinker und Bremsen
- Optische Prüfung: Zustand von Front, Heck und Seitenflächen
- Dokumentation: Erstellung eines Zustands- bzw. Übernahmeprotokolls
(3) Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird der Auftraggeber vor Durchführung des Transports informiert.
(4) Die Prüfung stellt keine umfassende technische Begutachtung dar.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Kaufpreis, Transportkosten und Treuhandgebühr sind vorab vollständig zu entrichten.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das vom Treuhänder benannte Treuhandkonto.
(3) Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst nach Erfüllung aller vereinbarten Bedingungen.
§ 4 Treuhandgebühren
(1) Für den Treuhandservice wird zusätzlich zu den Transportkosten eine Gebühr erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Kaufpreis:
(3) Sämtliche Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
§ 5 Weisungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Treuhänder bis zur Übernahme der Ware Weisungen zu erteilen.
(2) Wird der Treuhänder angewiesen, die Ware nicht zu übernehmen, wird der Auftrag nicht durchgeführt.
(3) Bereits angefallene Kosten (z. B. Prüf- oder Anfahrtskosten) können in diesem Fall berechnet werden.
§ 6 Haftung
(1) Der Treuhänder haftet für Schäden, die nachweislich während des Transports (ab Übernahme bis Ablieferung) entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Treuhänder haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware selbst. Dies gilt insbesondere für:
- versteckte Mängel
- nicht erkennbare Schäden außerhalb der Sichtprüfung
- Abweichungen vom Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
§ 7 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder
- Beauftragung über die Website des Treuhänders
§ 8 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Treuhänders.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.